Liefer- und Zahlungsbedingungen E-Senza Technologies GmbH
| Umfang der Lieferpflicht |
Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Wir behalten uns vor, während der Lieferzeit technische Änderungen vorzunehmen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird.
|
|
|
| Incoterms |
Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk. Kosten für Verpackung, Abfertigung, Fracht und Versicherung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für Verpackung, Abfertigung, Fracht und Versicherung stellen wir folgende Kosten in Rechnung:
2% des Warenwertes bei Versand innerhalb Deutschlands 3% des Warenwertes bei Versand innerhalb Europas 5% des Warenwertes bei Versand ausserhalb Europas
Die Preise sind bemessen auf der Grundlage von Art und Umfang des Angebots und können geändert werden, wenn Änderungen in der Bestellung durch den Besteller vorgenommen werden.
|
|
|
|
| Zahlungsbedingungen |
Lieferungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. |
|
|
|
| Bankverbindung |
Volksbank eG Konstanz Germany
Für internationale Überweisungen: IBAN: DE24 6929 1000 0224 1346 06 BIC: GEN0DE61RAD
Für nationale Überweisungen: BLZ: 692 910 00 Kontonr.: 224 134 606
|
Deutsche Bank AG Konstanz Germany
Für internationale Überweisungen: IBAN: DE 93 69 0700 24 0022 0590 00 BIC: DEUTDEDB690
Für nationale Überweisungen: BLZ: 690 700 24 Kontonr.: 0 220 590
|
|
|
|
| Lieferzeit |
Alle Angaben von Lieferzeiten in unseren Angeboten sind annähernd und nicht verbindlich. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. |
|
|
|
| Gefahrenübergang |
Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Gegenstand der Bestellung das Werk verlassen hat. |
|
|
|
| Gewährleistung |
Falls keine anderweitige Vereinbarung/Zusicherung getroffen worden ist, leisten wir ab Lieferung Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Geräte nach den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Mängel auf natürlichem Verschleiß, auf unsachgemäßer Benutzung/ Behandlung oder auf vom Besteller oder von Dritten vorgenommenen Veränderungen/ Reparaturen des Liefergegenstandes beruhen, ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Einhaltung von Bau-/ oder Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft, etc.) im Rahmen der Verwendung des von uns gelieferten Gegenstandes fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bestellers.
Erweist sich der von uns gelieferte Gegenstand als mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu beschaffen oder nachzubessern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bzw. der Nachbesserung kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Fehlt dem Liefergegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Besteller statt der Rückgängigmachungdes Vertrages oder der Herabsetzung der Vergütung auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfall oder Maschinenschäden, ist jedoch ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung sollte gerade vor dem eingetretenen Mangelfolgeschaden schützen oder es trifft uns ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Frachtkosten für auszutauschende Teile trägt der Besteller.
|
|
|
|
| Eigentumsvorbehalt |
Der Liefergegenstand bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. |
|
|
|
| Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Im Handelsverkehr wird als Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen Konstanz vereinbart. Darüber hinaus wird im Handelsverkehr Konstanz auch als Gerichtsstand vereinbart. |
|
|
|
| Sonstiges |
Für Vertragsbestandteile, die durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der elektrotechnischen Industrie. |
Stand: 1. Januar 2011
|